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Das Kreiswappen

Für das Wappen des Unstrut-Hainich-Kreises wurden historische Wappen verwendet. Bei der wechselvollen Geschichte der Region musste festgelegt werden, welches Jahr man als Stichjahr nimmt, um die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen historischen Territorien als Wappen im Kreiswappen zu nennen.

So wurde für das Stichjahr 1800 festgestellt: Der Unstrut-Hainich-Kreis umfasst im Wesentlichen vier große historisch bedeutende Territorien.

Ein weiteres historisches Territorium waren die Reichsstadt Mühlhausen und ihre Dörfer: Görmar, Felchta, Saalfeld, Windeberg, Ammern, Bollstedt, Dachrieden, Dörna, Eigenrieden, Eigenrode, Grabe, Hollenbach, Höngeda, Horsmar, Kaisershagen, Lengefeld, Reiser und Sollstedt.

Historisch zu den schwarzburgischen Fürstentümern gehörten Schlotheim, Großmehlra, Mehrstedt, Urbach und Zaunröden.

Aus dem ehemals kurmainzischem Eichsfeld kamen durch die preußische Kreisbildung 1816 folgende Dörfer in den Unstrut-Hainich-Kreis: Beberstedt, Bickenriede, Diedorf, Faulungen, Heyerode, Hildebrandshausen, Hüpstedt, Lengenfeld unterm Stein, Struth und Zella.

Die drei Dörfer der Vogtei Langula, Nieder- und Oberdorla sowie die Dörfer Wendehausen und Schierschwende stammten aus der Ganerbschaft Treffurt. Die gehörte gleichzeitig zu Kurmainz, Kursachsen und Hessen. Somit sind diese Orte vertreten über die Wappen von Kurmainz und Sachsen.

Nach diesen Überlegungen und Festlegungen standen vier historische Territorien fest, die sich im Wappen des Unstrut-Hainich-Kreises widerspiegeln sollten. Die Anordnung bestimmte die heraldische Regel, dass Farbe nicht an Farbe grenzen darf und sich abwechseln muss mit Metallfarben gelb und weiß, für Gold und Silber.

So zeigt nun das Wappen des Unstrut-Hainich-Kreises in der Draufsicht oben links das Wappen der ehemals Freien Reichsstadt Mühlhausen: auf Gold einen golden gekrönten und rot bewehrten Adler mit je einem silbernen Mühleisen auf jedem Flügel.

In der Draufsicht oben rechts steht der Schwarzburger Löwe für die die Orte der Landgrafschaft Thüringen. In der Draufsicht unten links zeigt sich auf Rot das Mainzer Rad für die Eichsfelder Dörfer und den Mainzer Anteil an der Ganerbschaft Treffurt. Die Draufsicht unten rechts zeigt für die ehemals schwarzburgischen Orte ein rotes Hirschgeweih auf silbernen Grund. Die Grafschaft Hohenstein bestand von 1182 bis 1593. Das vollständige Wappen zeigt ein rot-weiß Schachbrett-Muster auf dem Wappenschild. Über dem Wappen befindet sich ein Helm, dessen Zier ein rotes Hirschgeweih ist. Dieses rote Hirschgeweih wurde für das Wappen des Unstrut-Hainich-Kreises genutzt.

Hinweis
Die Verwendung des Kreiswappens oder der Kreisflagge bedarf gemäß der Satzung über die Verwendung des Wappens und der Flagge des Unstrut-Hainich-Kreises einer Erlaubnis durch den Landrat. Diese ist im Bereich Dokumente hinterlegt.

Entsprechende Anträge sind an folgende Adresse zu richten:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Büro des Landrates
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen I Thüringen
 

Kreisfahne
In der Kreistagssitzung vom 23.08.1994 wurde die Fahne des Unstrut-Hainich-Kreises beschlossen. Die Fahne ist weiß, mit blauer Flanke links und roter Flanke rechts. Das Verhältnis der Breite der Streifen beträgt 1:2:1. Die Fahne trägt das Kreiswappen. Am 01.11.1994 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt Wappen und Fahne des Unstrut-Hainich-Kreises.[1]


[1] Vgl. Martin Sünder, Ein Wappen für den Unstrut-Hainich-Kreis, in: Mühlhäuser Beiträge, 18 (1995), 115–117.