Auszug aus der Gebührensatzung (Stand 01.01.02)
§3 Gebühren
(1) Die Unterrichtsgebühren werden für die Zeit vom 01. August bis zum 31. Juli des darauffolgenden
Jahres unabhängig von den Ferienterminen berechnet.

(2) Die Gebühren betragen im einzelnen pro Jahr:



1. In der Grundstufe
(Unterricht im Klassenverband)
     
a) Musikalische Früherziehung   140 Euro  
b) Musikalische Grundausbildung   160 Euro  


2. In der Unter-, Mittel-und Oberstufe      
    45 Minuten 30 Minuten
a) Einzelunterricht Kinder und Jugendliche 510 Euro 390 Euro
  Erwachsene 600 Euro 480 Euro
b) Partnerunterricht - zwei Schüler Kinder und Jugendliche 330 Euro  
  Erwachsene 380 Euro  
c) Gruppenunterricht - drei Schüler Kinder und Jugendliche 285 Euro  
  Erwachsene 315 Euro  
d) Gruppenunterricht - vier Schüler Kinder und Jugendliche 255 Euro  
  Erwachsene 270 Euro  
       



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